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AGB

1. Frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahr werden Kunden bei uns tättowiert. Gepierct wird ab dem 16 Lebensjahr, wobei mindestens ein Elternteil persönlich vor Ort sein muss. Beide (die zu piercende Person und der Elternteil) müssen Ihren Personalausweise vorlegen.

2. Tätowiert wird keine Person die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss steht.

3. Wir behalten uns vor, Kunden unbegründet abzulehnen.

4. Die Tattoo- Motive können aus unserer großen Vorlagenauswahl ausgewählt werden. Wir verändern auch die Vorlage nach Euren Wünschen.

5. Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)

6. Der Kunde versichert, das alle für seinen Behandlungsverlauf erforderlichen Anweisungen des Betreibers oder Mitarbeiters der Studios befolgt werden.

7. Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach Größe, Farben, Körperstelle, eventuellen Veränderungen an der Vorlage und technischem Grad. Nachstechen ist innerhalb von 3 Monaten inklusive. Termine sind rechtzeitig zu vereinbaren. Nach dieser Frist muss Nachstechen bezahlt werden.

8. Bei Terminabsprachen verlangen wir eine Anzahlung in Höhe von 50€ die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird. Wird ein Termin nicht spätestens 3 Werktage vorher abgesagt, behalten wir die Anzahlung ein, da wir den Termin dann nicht mehr neu belegen können. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist nicht möglich.

10. Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach Beenden der Leistung. Ratenzahlung kann nur bei Motiven vereinbart werden, die über mehrere Sitzungen gestochen werden müssen.

11. Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.

12. Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, oder welcher Art auch immer, können wir nich übernehmen.

13. Das Tattoo kann von der Vorlage leicht abweichen, dies gilt insbesondere für das Überdecken alter Tattoo's (Cover-Ups)

14. In seltenen Fällen können durch die Tattoo Farbe Allergien auftreten.

15. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.

16. Eine Gewährleistung in jeglicher Art ist ausgeschlossen.

17. Weiter ist der Kunde darüber aufgeklärt, dass das Tattoo eine Körperverletzung im Sinne der §§ 223, 223 a StGB darstellt.

Der Kunde willigt, entsprechend § 226 a StGB, ausdrücklich in diese Körperverletzung ein.

Auszug aus dem Strafgesetzbuch:

§ 223 Körperverletzung.

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 226 Schwere Körperverletzung.

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person

1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder

3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

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